- wenn der Kunde den Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Termin nicht beglichen hat, und eine von Hobbit Hikes dem Kunden gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
- wenn der Kunde oder die Teilnehmer/innen einer Gruppe des Kunden den Anforderungen einer Veranstaltung aufgrund der Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist, dazu zählt auch Nichtantritt oder Verkürzung einer Tour wegen unangemessener Bekleidung und Schuhwerk.
- wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch die Firma Hobbit Hikes oder eines sie vertretenden Repräsentanten nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.